Für jedes Immobiliengeschäft ist eine kompetente Bewertung einer Liegenschaft durch einen unabhängigen, allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen eine wesentliche Voraussetzung. Die durch Bewertungsgutachten ermittelten Liegenschaftswerte bieten eine wesentliche Unterstützung in vielen Bereichen von Recht, Verwaltung, Wirtschaft und privatem Leben. Einige Beispiele dafür sollen nachfolgend angeführt werden:
• Als Entscheidungshilfe bei Festlegung eines Kaufpreises (Käufer/Verkäufer)
• bei Scheidungsfällen zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens
• Bei Gesprächen mit Banken im Falle von Belehnungen
• Bei Verlassenschaftsverfahren
• Zur Berechnung des Pflichtteils
• Bei Einbringung in das Privat- oder Firmenvermögen
• Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen mit Ehevertrag
• Bei Zwangsversteigerungen
• Bei Grundstückstausch
• Zur Bewertung von Enteignungsentschädigung
• Erstellung von Übergutachten im Zivilprozess
